Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG
Schillerstraße 42-44
60313 Frankfurt am Main
Kontakt
E-mail: marko.deuticke@f-f-solutions.com
E-mail: hans.dubosque@f-f-solutions.com
Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer: HRA 47281
Geschäftsführung der Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG
Frankfurt Financial Solutions Verwaltungsgesellschaft mbH
AG Frankfurt am Main: HRB 95615
Geschäftsführer: Marko Deuticke, Hans J. du Bosque
Persönlich haftende Gesellschafterin der Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG
Frankfurt Financial Solutions Verwaltungsgesellschaft mbH
AG Frankfurt am Main, HRB 95615
Geschäftsführer: Marko Deuticke, Hans J. du Bosque
Umsatzsteuer-ID
DE286013906
Aufsichtsbehörde
Registriert als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Absatz 1a Kreditwesengesetz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn (www.bafin.de)
Sicherungseinrichtung
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Berlin
(www.e-d-w.de)
Hinweis
Die geschäftsführenden Gesellschafter der Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG sind zugleich als vertraglich gebundene Vermittler im Sinne von § 2 Abs. 10 KWG für diese Gesellschaft tätig. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit auf einen Vertragsabschluss gerichtete Tätigkeiten.
Haftungsausschluss
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Vergütungskriterien
Die Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG unterscheidet sich von den meisten anderen deutschen Finanzdienstleistungsinstituten durch die folgenden Punkte:
- Das Institut hat keine Mitarbeiter. Tätig sind alleine die beiden Geschäftsführer.
- Die Geschäftsführer sind zudem mit gleichen Anteilen alleinige Gesellschafter.
- Beide Gesellschafter / Geschäftsführer agieren desweiteren vertriebsseitig als gebundene Vermittler gemäß § 2 Absatz 10 KWG.
Aufgrund dieser Mehrfachfunktion erhalten die beiden Gesellschafter als Geschäftsführer, zum Schutz des Gesellschaftsvermögens, keinerlei fixes Gehalt oder Bonus. Sofern das Institut keine Erträge erzielt, erhalten auch die beiden Geschäftsführer keinerlei Zahlungen.
Zahlungen erhalten die handelnden Personen lediglich in ihrer Funktion als gebundene Vermittler. Diese Zahlungen erfolgen ausschließlich auf Erfolgsbasis, ein Fixgehalt gibt es nicht. Für die Zahlungen wurde institutsintern eine Obergrenze festgelegt.
Informationen nach § 31d WpHG
In den von FFS vertriebenen Finanzinstrumenten können Fremdkosten (z.B. Broker Fees) enthalten sein oder auch Gebühren, die an Emittenten und Vertriebspartner weiter gegeben werden. Diese Zahlungen sind darauf ausgerichtet, die Qualität der Produkte zu erhöhen oder den Vertrieb der Produkte überhaupt erst zu ermöglichen.
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass FFS in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien (Gesamtvolumen aller Emissionen, Volumen der einzelnen Emissionen etc.) am Ende eines Jahres von einzelnen Emittenten eine Sonderzahlung (Erstattung) erhält. Diese Zahlung ist keiner einzelnen Investition oder einem einzelnen Investor zurechenbar. Die Zahlung verbleibt bei FFS zur Sicherstellung einer hohen Produktqualität.
Die Art und der Umfang solcher Zahlungen wird auf Nachfrage gegenüber Kunden vollständig offen gelegt.
FFS erbringt wegen eventueller Zahlungen eines Vermittlungsentgeltes von Produktanbietern keine Honorarberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
© Frankfurt Financial Solutions, Reinhardt Waschkau (Hintergrundbild)